Restposten
Gerade der Begriff der Restposten wird sehr oft falsch aufgefasst. Rein
praktisch gesehen ist mit den "restlichen Posten" - wie der Name schon sagt -
keine Ausschuss-Ware gemeint, sondern entweder die altbekannten Ladenhüter oder
aber Waren, die aufgrund einer Insolvenz etc. noch nicht auf dem Markt gebracht
wurden und zudem meist bei einem Händler im Lager
stehen, die aufgrund zu geringer Nachfrage nicht verkauft wurden. Daher werden
im Handelsgeschäft Restbestände von Waren als Restposten oder
Sonderposten bezeichnet und bietet sich daher mit dem Restpostenverkauf die
Gelegenheit, Produkte, die nur noch in geringen Stückzahlen im Lager vorhanden
sind, zu besonders günstigen Preisen doch noch abzusetzen. Daher sind viele
Waren aus Restpostenbeständen teilweise vom Umtausch ausgeschlossen.
Der Restposten
bezieht sich aber nicht auf
mindere Qualität und in den meisten Fällen sind
Restposten wesentlich günstiger zu bekommen, als gleichwertige Produkte im
Normalverkauf.
Mittlerweile haben sich viele "Restpostenhändler"
diese besonders günstigen Preise zu Nütze gemacht, um Restpostenbestände
verschiedener Unternehmen (z.B. aus Konkurs oder Insolvenz) aufzukaufen. Diesen Vorteil
gibt der Händler gewinnbringend an den Endkunden weiter.
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