Restposten


Gerade der Begriff der Restposten wird sehr oft falsch aufgefasst. Rein praktisch gesehen ist mit den "restlichen Posten" - wie der Name schon sagt - keine Ausschuss-Ware gemeint, sondern entweder die altbekannten Ladenhüter oder aber Waren, die aufgrund einer Insolvenz etc. noch nicht auf dem Markt gebracht wurden und zudem meist bei einem Händler im Lager stehen, die aufgrund zu geringer Nachfrage nicht verkauft wurden. Daher werden im Handelsgeschäft Restbestände von Waren als Restposten oder Sonderposten bezeichnet und bietet sich daher mit dem Restpostenverkauf die Gelegenheit, Produkte, die nur noch in geringen Stückzahlen im Lager vorhanden sind, zu besonders günstigen Preisen doch noch abzusetzen. Daher sind viele Waren aus Restpostenbeständen teilweise vom Umtausch ausgeschlossen.

Der Restposten bezieht sich aber nicht auf mindere Qualität und in den meisten Fällen sind Restposten wesentlich günstiger zu bekommen, als gleichwertige Produkte im Normalverkauf. Mittlerweile haben sich viele "Restpostenhändler" diese besonders günstigen Preise zu Nütze gemacht, um Restpostenbestände verschiedener Unternehmen (z.B. aus Konkurs oder Insolvenz) aufzukaufen. Diesen Vorteil gibt der Händler gewinnbringend an den Endkunden weiter.

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